Allgemeine Geschäftsbedingungen von Omnita
Elke Andrea Schönauen (im Weiteren genannt Omnita)

01

Allgemeines

Omnita führt Dienstleistungen, Consulting und Coaching für
Unternehmen und Privatpersonen auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) durch.
Diese Bedingungen gelten mit der Beauftragung als angenommen. Abweichungen von diesen AGBs bedürfen der
Schriftform. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die
von Omnita geschlossenen Verträge Dienstverträge. Gegenstand
des Vertrages ist daher die Erbringung von vereinbarten
Leistungen, nicht dagegen die Herbeiführung eines bestimmten
Erfolges. Omnita schuldet daher auch nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Vielmehr bereiten die Empfehlungen und Stellungnahmen von Omnita die unternehmerischen
Entscheidungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin vor und ersetzen diese in keinem Fall. Omnita ist berechtigt, sachverständige Dritte, Hilfskräfte und andere Erfüllungsgehilfen
zur Durchführung eines Vertrages hinzuzuziehen. Rechts-
und Steuerfragen sind aufgrund der geltenden Bestimmungen nicht Gegenstand der Consultingleistung von Omnita.
Diese Consultingleistungen sind von dem Auftraggeber/der Auftraggeberin selbst zu erbringen. Omnita erbringt Consultingleistungen auf der Grundlage der vom
Auftraggeber/der Auftraggeberin oder seinen/ihren Beauftragten zur Verfügung gestellten Informationen und Daten.

02

Angebote | Honorare

Die Angebote sind frei bleibend. Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Beträge verstehen sich netto und sind in Euro angegeben. Für
Coaching-und Consultingleistungen werden die in den
entsprechenden Vereinbarungen festgelegten Honorare berechnet. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. 

03

Absage eines Termins

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich für beide Seiten verbindlich. Zeit und Ort des Coachings bzw. des Consultings werden von beiden Seiten einvernehmlich vereinbart. Die Sitzung beginnt zu der vereinbarten Zeit unabhängig davon, ob der
Kunde /die Kundin pünktlich erscheint.

Eine kostenfreie Absage oder eine Terminverschiebung der Sitzung bzw. des Consultinggesprächs ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Danach wird 50% des Honorars sofort fällig.

Bei Nichterscheinen oder No-Show wird das volle Honorar als Ausfallhonorar sofort fällig.

04

Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

No-Show-Termine aufgrund höherer Gewalt und
unvorhergesehener Ereignisse erfordern die sofortige
Benachrichtigung unter den bekannten Kontaktdaten (Telefon, Email) des jeweils anderen Partners. Die Partner vereinbaren, einen Ersatztermin zu finden. Bei Krankheit des Consultants,
Coaches ist omnita berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz einzusetzen bzw. anzubieten. Eine Ablehnung durch den
Geschäftspartner ist nur in begründeten Fällen zulässig und Omnita unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Omnita
ist stets bestrebt, mit kontinuierlichem Personal zu arbeiten (one face to the customer).

05

Copyright

Für alle von Omnita an den Auftraggeber/die Auftraggeberin
herausgegebenen Unterlagen liegt das Copyright bei Omnita. Warenkennzeichen und anderweitige Rechte werden von Omnita
beachtet. Das Urheberrecht an den zugrunde liegenden Konzepten liegt allein Omnita.
Dem Auftraggeber/der Auftraggeber in ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne die schriftliche Zustimmung von Omnita ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für nur auszugsweise Verwendungen.

06

Versicherungsschutz

Der Kunde/die Kundin handelt eigenverantwortlich für sich und
seine Mitarbeitenden innerhalb und außerhalb der Coaching- bzw. Consultingsitzungen und kommt für eventuell verursachte
Schäden selbst auf.
Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Work-Shops usw. ist immer der Auftraggeber/die Auftraggeberin. Die Teilnehmer
haben daher keinen Versicherungsschutz durch Omnita.

07

Haftung

Omnita erfüllt ausschließlich Dienstverträge. Ein Erfolg wird nicht
geschuldet. Die Eine Haftung wird ausgeschlossen.

08

Datenschutz

Der Auftraggeber/Die Auftraggeberin stimmt der Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten durch Omnita in dem Rahmen zu, der für die Erfüllung des Auftrags notwendig ist. Omnita sichert eine vertrauensvolle Verarbeitung und Speicherung zu. Nach Beendigung eines Auftrages werden diese Daten
vollständig gelöscht. Beide Partner sind sich über die
Unsicherheiten bei Übermittlung solcher Daten via Email und
Telefon bewusst und erklären sich mit dem damit verbundenen
Risiko einverstanden.

09

Vertraulichkeit

Omnita verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit
bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und
persönlichen Angelegenheiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin auch nach Beendigung des Auftrages
Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

Darüber hinaus verpflichtet sich Omnita, die zum Zwecke der
Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und
gegen Einsichtnahme durch Dritte zu schützen.

10

Abgrenzung zur Psychotherapie

Die Arbeit von Omnita ist keine Therapie und kann diese nicht
ersetzen. Coaching/Consulting basiert auf einer Beziehung Coach- Kunde/in, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coachs deutlich von
Therapeuten und Ärzten abgrenzt.

Omnita übernimmt keinen Heilauftrag und macht keine
Heilzusagen. Im Gegensatz zur Psychotherapie ist Coaching lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität
ausgerichtet. Coaching dient dem gesunden, handlungsfähigen
und zur Selbstreflexion fähigen Menschen.

Die Leistungen eines Coachings stellen nicht die Linderung eines
Beschwerdebildes dar, sondern sind auf die individuelle Weiterentwicklung des Kunden/der Kundin ausgerichtet zur Steigerung seiner/ihrer allgemeinen Lebensqualität.

Der Kunde/die Kundin erklärt mit der Auftragserteilung, dass
er/sie sich weder in einer Psychotherapie o.ä. befinden und zur Zeit der Zusammenarbeit psychisch gesund ist. Jegliche Änderung dieser Voraussetzungen ist Omnita unverzüglich bekannt zu geben. Omnita wird darauf hin prüfen, in wie weit eine Fortsetzung insbesondere von Coaching möglich ist.

11

Schlussbestimmung,
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin einschließlich dieser AGBs ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

12

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wuppertal. Gerichtsstand ist das zuständige
Amtsgericht in Wuppertal. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.

Wuppertal, den 26.02.2019

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